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   BVerwG, 22.09.1994 - 4 B 180.94   

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BVerwG, 22.09.1994 - 4 B 180.94 (https://dejure.org/1994,19694)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1994 - 4 B 180.94 (https://dejure.org/1994,19694)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1994 - 4 B 180.94 (https://dejure.org/1994,19694)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Berufungsgericht - Verletzung des Eigentums durch eine Abbruchanordnung nur bei Bestandsschutz - Aufklärungsmangel bei Aufdrängung einer Ortsbesichtigung oder sonstiger weiterer Ermittlungen - Anlastung der Unaufklärbarkeit ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91

    Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1994 - 4 B 180.94
    Der Senat hat bereits mehrfach klargestellt, daß es zu Lasten des Betroffenen geht, wenn sich als unaufklärbar erweist, ob ein Bauwerk aus Gründen der formellen Legalität Bestandsschutz genießt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13; Beschlüsse vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35 und vom 27. Februar 1993 - BVerwG 4 B 5.93 - insoweit in Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 61 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 23.02.1979 - 4 C 86.76

    Bestandsschutz im Rahmen einer Untersagungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1994 - 4 B 180.94
    Der Senat hat bereits mehrfach klargestellt, daß es zu Lasten des Betroffenen geht, wenn sich als unaufklärbar erweist, ob ein Bauwerk aus Gründen der formellen Legalität Bestandsschutz genießt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13; Beschlüsse vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35 und vom 27. Februar 1993 - BVerwG 4 B 5.93 - insoweit in Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 61 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92

    Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1994 - 4 B 180.94
    Daß Art. 14 Abs. 1 GG nicht davor schützt, ein formell und materiell illegales Bauwerk beseitigen zu müssen, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. August 1992 - BVerwG 4 B 161.92 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 40).
  • BVerwG, 27.02.1993 - 4 B 5.93

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1994 - 4 B 180.94
    Der Senat hat bereits mehrfach klargestellt, daß es zu Lasten des Betroffenen geht, wenn sich als unaufklärbar erweist, ob ein Bauwerk aus Gründen der formellen Legalität Bestandsschutz genießt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 13; Beschlüsse vom 5. August 1991 - BVerwG 4 B 130.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35 und vom 27. Februar 1993 - BVerwG 4 B 5.93 - insoweit in Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 61 nicht abgedruckt).
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